Wird ein brasilianischer Staatsbürger in einem anderen Land, also z.B. in Deutschland, adoptiert, so hat die Adoption in Brasilien in den meisten Fällen keine automatischen Wirkungen. Damit die Adoption auch in Brasilien wirkt, muss die Adoptionsentscheidung formell durch das Verfahren der Homologação anerkannt werden. Dies gilt auch für den praktisch häufigen Fall der Stiefkindadoptionen, also wenn ein brasilianisches Kind vom neuen Ehepartner eines Elternteils adoptiert wird.

Die formelle Anerkennung der Adoptionsentscheidung in Brasilien ist wichtig, denn ohne eine solche Anerkennung bleibt in Brasilien das Verwandtschaftsverhältnis zu den ursprünglichen Eltern mit allen seinen Rechten und Pflichten bestehen, während zu den Adoptiveltern keinerlei Verwandtschaftsverhältnis besteht. Die formelle Anerkennung auch notwendig, um den brasilianischen Geburtseintrag zu ändern, so dass auch dort die neuen Eltern eingetragen werden. Erst nach der Anerkennung und der nachfolgenden Änderung des Geburtseintrages kann auch in den brasilianischen Dokumenten der neue Namen eingetragen werden. Auch um z.B. später eine Eheschließung im brasilianischen Konsulat zu registrieren, ist es notwendig, dass vorher die Adoption in Brasilien anerkannt wird.

Wir können die Anerkennung Ihrer Adoptionsentscheidung – gleich aus welchem Land diese stammt – in Brasilien im elektronischen Verfahren beantragen.

Für die Anerkennung benötigte Dokumente

  1. sofern ein neuer Geburtseintrag angelegt wurde, eine Geburtsurkunde über diesen neuen Geburtseintrag.
  2. eine vollständige Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses durch den die Adoption vorgenommen wurde, mit Gründen und Rechtskraftvermerk;
  3. Geburtsurkunde der Adoptierten Person;
  4. ggf. eine Bescheinigung über die Namensänderung;
  5. jeweils eine Erklärung der ursprünglichen Eltern und der Adoptiveltern, dass sie mit der Anerkennung der Adoption in Brasilien einverstanden sind. Die Unterschrift unter der Erklärung muss notariell beglaubigt sein. Diese Erklärung werden wir für Sie vorbereiten.

Apostille oder Legalisierung durch das brasilianische Konsulat

Sämtliche Dokumente, die nicht bereits in Brasilien erstellt wurden, müssen mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen sein.

Wo die Apostille für das entsprechende Dokument zu erhalten ist, können Sie bei der Stelle erfragen, die das Dokument ausgestellt hat. Wurde das Dokument in Deutschland ausgestellt, können wir die Apostille für Sie besorgen.

Sofern das Dokument aus einem Land stammt, in dem die Apostillenkonvention gilt (eine Liste der Vertragsstaaten ist hier einsehbar: https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41), ist eine Legalisierung durch das brasilianische Konsulat im Bezirk der ausstellenden Behörde notwendig.

Nähere Informationen zur Legalisierung von Dokumenten finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen brasilianischen konsularischen Vertretungen. Bitte beachten Sie, dass einige Dokumente eventuell von einer besonderen Behörde vorlegalisiert werden müssen.

Übersetzung durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer

Für das Anerkennungsverfahren ist es notwendig, dass alle nicht portugiesischsprachigen Dokumente durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Der Übersetzer muss in einem brasilianischen Handelsregister (Junta Comercial) eingetragen sein. Dies bedeutet, dass die Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer nicht ausreichend ist.

Die Übersetzung kann direkt vom Mandanten in Auftrag gegeben werden. Es ist jedoch ratsam, dass Sie uns die zu übersetzenden Dokumente vorher zur Prüfung zukommen lassen. So verhindern Sie, dass unter Umständen zusätzliche Übersetzungskosten anfallen. Wir empfehlen, sich bei der Auswahl eines Übersetzers den Listen der deutschen diplomatischen Vertretungen in Brasilien oder direkt denen der jeweiligen Junta Comercial zu bedienen. Für den Bundesstaat Rio de Janeiro erhalten Sie entsprechende Informationen auf der Webseite der Junta Comercial do Estado do Rio de Janeiro.

Wir können Ihnen auch anbieten, die Übersetzung durch unsere Kanzlei an eine Übersetzerin weiterzuleiten, mit der wir regelmäßig zusammenarbeiten.

Angebot

Um ein Angebot von uns zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bitte senden Sie uns Ihren Adoptionsbeschluss eingescannt zu, damit wir diesen auf seine Anerkennungsfähigkeit prüfen können. Wir können Dokumente in portugiesischer, deutscher, englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache prüfen. Dokumente in anderen Sprachen können wir leider nur mit einer Übersetzung in einer dieser Sprachen prüfen. Bitte geben Sie jedoch kein Geld für Übersetzungen aus, bevor Sie uns nicht kontaktiert haben, nur so können wir helfen, überflüssige Übersetzungskosten zu vermeiden.

Unsere Kanzlei befindet sich in Deutschland, Sie müssen aber nicht in Deutschland wohnen, um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir können Ihr Anerkennungsverfahren bearbeiten, egal wo ihr Wohnsitz ist.